Vorbeugender Arbeits- und Unfallschutz
Schon früh holt sich Wieland bei Sicherheits-Experten Rat
Wie verantwortungsvoll Wieland mit Arbeitssicherheit und Unfallschutz umgeht, zeigt exemplarisch ein Gutachten aus dem Jahr 1961. Es attestiert dem Unternehmen zahlreiche vorbeugende Maßnahmen, die über die gesetzlichen Bestimmungen oft hinausgehen.
Arbeitssicherheit und Unfallschutz spielen in einem Unternehmen wie Wieland naturgemäß eine große Rolle. Wie ernst das Thema schon früh genommen wird, illustriert beispielhaft ein Vorgang aus den Jahren 1958 und 1961. Da nämlich holt sich Wieland freiwillig, als proaktive Maßnahme, die Schwäbische Treuhand Aktiengesellschaft – heute Teil einer weltweit agierenden Unternehmensberatung – ins Haus. Ziel: Erstellung eines Gutachtens, das den Stand des vorbeugenden Feuer- und Unfallschutzes in den Werken Ulm und Vöhringen untersucht. Über die zweite Betriebsbesichtigung von 1961 existiert noch heute ein umfassendes Protokoll, das zeigt, wie detailliert und umfassend das Thema Sicherheit schon damals betrachtet wird.
Erfreut stellen die Prüfer bereits auf der zweiten von insgesamt 46 Seiten fest, dass „unsere früheren Anregungen vom 5. 7. 1958 inzwischen weitestgehend befolgt wurden; die Ordnung und Sauberkeit in Ihren verschiedenen Werken vorherrschend ist und allgemein jedem Aussenstehenden den besten Eindruck vermittelt.“ Auch seien die „elektrischen Installationen tadellos“ und die Feuerlöscheinrichtungen „im wesentlichen vorbildlich“.
Aus heutiger Sicht verstörend sind die allgemeinen statistischen Aussagen zu Arbeits- und Wegeunfällen in Deutschland. Demnach starben 1960 rund 30.000 Menschen durch Unfälle, 14.000 davon im Verkehr! Bei Arbeitsunfällen starb im Durchschnitt in jeder Stunde ein Mensch, ein weiterer bei Wegeunfällen. Erschreckende Zahlen, die heute glücklicherweise längst Geschichte sind.
Anstoß nehmen die Sachverständigen allerdings daran, dass in verschiedenen Betriebsstätten „das Rauchverbot offenbar laufend übertreten wird“ und empfehlen daher, der Betrieb sollte „unerbittlich auf der Durchführung bestehen.“ Ein Ratschlag, der in der Folge einige neue Vorschriften zum Rauchverbot nach sich zieht.
Einige Hinweise muten fast skurril an, zeigen aber die Gründlichkeit des Gutachtens. So wird moniert, dass „noch aus der Kriegszeit vorhandene Gasmasken als … unbrauchbar bezeichnet werden“ müssen. Oder: „Die Nachtwächter sollten unbedingt mit einer (neu gefassten) Dienstanweisung ausgestattet werden.“
Solchen und manchen anderen Einschränkungen und Empfehlungen zum Trotz stellt das Gutachten zusammenfassend fest, „dass Sie schon von sich aus wieder sehr weitgehende Anstrengungen zur Verbesserung des vorbeugenden Feuer- und Unfallschutzes gemacht haben.“